AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Karsten Jung Medien, für Webdesignaufträge.

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil jedes Vertrages mit der Karsten Jung Medien. Verkauf, Lieferung und Leistung erfolgt nur zu den nachfolgenden Bedingungen. Abweichungen von diesem Vertrag sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.

§ 2 Angebote, Vertragsabschluß
Mit der Auftragserteilung an Karsten Jung Medien, gleichgültig in welcher Form diese erfolgt, erkennt der Kunde diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Dauer der gesamten Geschäftsbeziehung an. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Sollten bis zur Ausführung des Auftrages Kostenerhöhungen eintreten, werden diese dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt. Dem Kunden wird nur in diesem Fall das Recht eingeräumt, von einem bestehenden Vertrag zwischen ihm und Karsten Jung Medien zurückzutreten. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn Karsten Jung Medien eine Bestellung oder Auftragsbestätigung schriftlich bestätigt oder der Auftraggeber ein Angebot unterzeichnet und schriftlich zurücksendet. Nach schriftlicher Auftragsbestätigung und mit Beginn der Arbeit wird eine Abschlagszahlung von 25 Prozent der Auftragssumme berechnet.

 § 3 Folgeverträge
Ansprüche auf den Abschluss von Folgeverträgen werden für Karsten Jung Medien aus diesem Vertrag nicht begründet.

§ 4 Rechte Dritter, Datensicherheit und Inhalte
Der Kunde stellt Karsten Jung Medien von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Er ist verpflichtet, bezüglich der uns zur Verfügung gestellten Daten das Copyright sowie Rechte Dritter zu beachten und er muss über die Genehmigung für die Veröffentlichung und oder Veränderung dieser Daten verfügen. Der Kunde ist verpflichtet, von allen Daten, die er – gleichgültig in welcher Form – an uns sendet, Sicherheitskopien zu erstellen. Karsten Jung Medien haftet nicht für den Verlust oder die Veränderung der Daten. Eine Nutzung der Leistungen von Karsten Jung Medien für pornografische oder sonstige rechtlich unzulässige Inhalte ist dem Auftraggeber untersagt.

 § 5 Geheimhaltung, Datenschutz
Die Karsten Jung Medien übergebenen Informationen gelten als nicht als vertraulich, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Soweit sich Karsten Jung Medien Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist Karsten Jung Medien berechtigt, die Kundendaten dem Dritten offen zulegen, wenn dies für die Vertragszwecke erforderlich ist.

§ 6 Leistungen, Haftung, Schadenersatz
Unsere Dienstleistung ist die Erstellung und Testung der Webseiten des Kunden mit allen dazu notwendigen Tätigkeiten, die Vermittlung von Speicherplatz, die Annmeldung bei Suchmaschinen, ggf. das Übertragen der Seiten auf den entsprechenden Server, auf dem der Kunde über Speicherplatz verfügt sowie die Wartung der Internetseiten des Kunden.

§ 6.1 Erstellung und Testung von Webseiten
Die Erstellung der Webseiten erfolgt durch Karsten Jung Medien nach den Wünschen des Kunden, die während des Vertragsverhältnisses jederzeit mit den entsprechenden Aufpreisen geändert werden können. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses durch Erhalt der Zahlung und Übergabe der Seiten an den Kunden, übernehmen wir keine Garantie für Fehler, die durch Eingriffe des Kunden oder durch Einwirkung Dritter entstehen. Der Kunde hat sich bei Erhalt der Homepage (auf einem Datenträger) davon zu überzeugen, dass die von Karsten Jung Medien gefertigten Seiten unter den zuvor festgelegten Testbedingungen funktionieren. Eine Verlängerung der Haftung von Karsten Jung Medien kann der Kunde nur durch einen Abschluss eines entsprechenden Wartungsvertrages erreichen. Karsten Jung Medien übernimmt jedoch keine Gewähr für die Vollständigkeit der Daten und dafür, dass die Leistung einem von dem Kunden verfolgten bestimmten Zweck genügt. Karsten Jung Medien ist bemüht, den Auftrag des Kunden schnellstmöglich zu erfüllen. Eine Frist für die Fertigstellung gibt es jedoch nur, wenn diese zuvor schriftlich vereinbart worden ist. Somit haftet Karsten Jung Medien nicht für Verluste, die dem Kunden durch eine eventuelle Verzögerung bei der Erfüllung des Auftrages entstehen. Auch bei verbindlich vereinbarten Fristen hat Karsten Jung Medien eine Verzögerung der Leistungserbringung aufgrund von höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die Karsten Jung Medien die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen nicht zu vertreten. Karsten Jung Medien ist daraufhin berechtigt, die Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.

§ 6.2 Speicherplatz und Domainnamen
Karsten Jung Medien garantiert nicht die Verfügbarkeit bestimmter Domainnamen und schließt eine Haftung für die zeitweise Nichterreichbarkeit der gehosteten Domain aus.

§ 6.3 Anmeldung bei Suchmaschinen
Die Anmeldung bei Suchmaschinen erfolgt durch Karsten Jung Medien nach besten Möglichkeiten. Wir übernehmen jedoch keine Garantie für den Erfolg und Nutzen der Anmeldung.

§ 6.4 Übertragung der Daten auf den Server
Karsten Jung Medien haftet, sofern beauftragt, dafür, dass die Daten des Kunden ordnungsgemäß auf den Server seiner Wahl übertragen werden. Davon muss sich der Kunde nach Abschluss des Auftrags überzeugen. Für alle Veränderungen, die anschließend durch den Kunden selbst oder durch Dritte entstehen, ist eine Haftung durch Karsten Jung Medien ausgeschlossen. Falls der Kunde bereits vor Vertragsbeginn über Speicherplatz und / oder einen Online-Zugang bei einem anderen Anbieter verfügt, ist er allein verpflichtet zu prüfen, ob die entsprechende Nutzung (z.B. für gewerbliche Aktivitäten) bei dem jeweiligen Anbieter rechtmäßig ist. Karsten Jung Medien ist nicht für eine unerlaubte Nutzung verantwortlich zu machen.

§ 6.5 Wartung von Internetseiten
Wird vom Kunden ein Wartungsvertrag mit Karsten Jung Medien abgeschlossen, sind wir dafür verantwortlich, die Seiten des Kunden in den entsprechenden Zeiträumen zu kontrollieren und zu aktualisieren sowie gegebenenfalls Fehlfunktionen zu beseitigen. Der Kunde ist während der Vertragsdauer dafür verantwortlich, dass keine Änderungen durch Dritte an den im Wartungsvertrag aufgeführten Seiten vorgenommen werden.

§ 7 Abnahme/Vertragsrücktritt
Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück oder nimmt der Auftraggeber die fertig gestellte Webseite nicht an, so gerät er in Abnahmeverzug. Im Falle des Abnahmeverzuges ist Karsten Jung Medien berechtigt, auf Vertragserfüllung zu bestehen oder ersatzweise Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Als Schadensersatz kann Karsten Jung Medien 75% des, dem Auftrag zugrunde liegenden, Kaufpreises gegenüber dem Kunden einfordern.

§ 8 Vertragsdauer
Vertragsdauer ist die durch den Kunden und Karsten Jung Medien vereinbarte Laufzeit des Vertrages.

§ 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten und mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts, wird als Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten, einschließlich Wechsel- und Scheckklagen, Siegen vereinbart.

§ 10 Sonstige Bestimmungen
Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen ist hiermit widersprochen.

§ 11 Eigentumsvorbehalt/Nutzungsrechte
An allen von dem Auftragnehmer gelieferten Waren und Dienstleistungen behält sich Karsten Jung Medien das Eigentumsrecht vor, bis der Auftraggeber sämtliche Forderungen geleistet hat. Karsten Jung Medien bleibt auch nach Leistung des Auftraggebers alleiniger Eigentümer der Rechte an erstellten Skripten und Programmen.

§ 11 Teilnichtigkeit
Sollte in diesen Bedingungen eine unwirksame Regelung enthalten sein, gelten alle übrigen gleichwohl. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der betreffenden Formulierung am nächsten kommt.

Siegen, den 01. März 2010

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Karsten Jung Medien, für Designaufträge, Marketingberatung und grafische Gestaltung

§ 1 Umfang des Auftrages 
 (1) Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte, im Vertrag bezeichnete gestalterische Tätigkeit, bzw. Beratungstätigkeit, nicht jedoch die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges.

(2) Von Dritten oder vom Auftraggeber gelieferten Daten werden von uns nur auf die Plausibilität überprüft.

(3) Soweit nicht anders vereinbart, können wir uns zur Auftragsausführung sachverständiger Unterauftragnehmer bedienen.

§ 2 Änderungen des Leistungsumfanges
(1) Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Besprechungsprotokolle werden dem gerecht, sofern sie von den Vertragsparteien, bzw. deren

Bevollmächtigten unterzeichnet sind.

(2) Für alle vom Kunden in Auftrag gegebenen zusätzlichen Dienstleitungen berechnen wir die angemessene Vergütung gemäß unserer jeweils gültigen Preislisten.

(3) Insoweit es sich bei Kosten um durchgehende Posten handelt, die uns von Dritten berechnet werden sind wir berechtigt, uns von Dritten berechnete Preiserhöhungen an unsere Kunden weiter zu berechnen.

(4) Wir sind befugt, die uns im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags anvertrauten Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten, oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns nach Kräften zu unterstützen und alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen in seiner Sphäre zu schaffen; insbesondere hat der Auftraggeber uns alle für die Auftragsdurchführung notwendigen oder bedeutsamen Informationen, Materialien und Unterlagen rechtzeitig, d.h. innerhalb vom Auftragnehmer gesetzter Anforderungsfristen zur Verfügung zu stellen.

(2) Kommt der Auftraggeber Verpflichtungen nach Absatz 1 nicht nach, haftet er uns für den daraus entstehenden Schaden.

(3) Auf unser Verlangen hin hat der Auftraggeber die Richtigkeit und

Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen; er hat ferner auf unsere Anforderung hin die Druckfreigaben und Freigaben für Korrekturen zu erteilen.

(4) Der Auftraggeber bevollmächtigt uns, Verträge über Leistungen die wir selbst von Dritten beziehen (z. B. Druckaufträge o. ä.), im Namen und für Rechnung des Auftraggebers abzuschließen. Die Abrechnung geschieht dann unmittelbar zwischen den Vertragspartnern, d. h. zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.

§ 4 Leistung, Verzug mit der Leistung
(1) Wir sind berechtigt unsere Leistungsverpflichtungen in Teilleistungen oder Teillieferungen zu erfüllen.

(2) Im Falle von Leistungs- oder Lieferverzögerungen richten sich Schadensersatzansprüche ausschließlich nach Maßgabe des § 8 (Haftungsausschluss).

(3) Bei schuldhafter Überschreitung einer vereinbarten Leistungs- oder Lieferfrist ist Verzug erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist gegeben.

§ 5 Vergütung/Zahlungsbedingungen/Aufrechnung
(1) Das Entgelt für die Dienste des Auftragnehmers wird entweder nach den für die Tätigkeit aufgewendeten Zeiten berechnet (Zeithonorar) oder als Festpreis vereinbart. Sofern nicht anders vereinbart, hat der Auftragnehmer neben der Honorarforderung Anspruch auf Ersatz der Auslagen. Einzelheiten der Zahlungsweise werden im Vertrag geregelt.

(2) Wenn die Abrechnung nach Zeithonorar erfolgt, sind wir berechtigt, in angemessenen Zeitabständen Abrechnungen nach dem jeweiligen geleisteten Arbeitsaufwand und den angefallenen Auslagen vorzunehmen.

(3) Wir sind berechtigt, im Einzelfall angemessene Vorschüsse zu berechnen.

(4) Soweit bei längerfristigen Verträgen nach Aufwand abgerechnet wird, gelten unsere jeweils aktuellen Vergütungstarife. Übersteigen unsere Vergütungstarife nach einer Preisänderung die marktüblichen Preise nicht nur unerheblich, kann der Auftraggeber den Vertrag kündigen. 2/2

(5) Alle Forderungen werden mit Rechungsstellung fällig und sind sofort ohne Abzüge zahlbar. Alle Preisangaben verstehen sich Netto, d.h. zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(6) Befindet sich der Auftraggeber im Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt ab dem Eintritt des Verzuges Verzugszinsen in Höhe von 3 % (in Worten: drei vom Hundert) über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt uns vorbehalten.

(7) Für den Fall der Rückgabe einer korrekten Lastschrift wird eine Bearbeitungsgebühr von EURO 50.- zusätzlich zu den entstandenen Bankgebühren berechnet. Dem Auftraggeber steht es frei, den Nachweis eines geringeren Schadens zu führen.

(8) Befindet sich der Auftraggeber länger als zwei Wochen im Zahlungsverzug, so haben wir das Recht von weiteren, noch nicht durchgeführten Verträgen mit dem Auftraggeber zurückzutreten.

(9) Mehrere Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch.

(10) Eine Aufrechnung gegen unsere Forderungen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

§ 6 Mängelgewährleistung
(1) Eine Haftung für Schäden und Mangelfolgeschäden, die durch von uns erbrachte Leistungen entstanden sind, besteht nur nach Maßgabe des § 8 (Haftungsausschluss).

(2) Bei berechtigten Mangelrügen sind wir berechtigt, zunächst unsere Leistungen nachzubessern.

(3) Der Auftraggeber hat etwaige Mängel unverzüglich schriftlich zu benennen, spätestens jedoch innerhalb von drei Wochen nach Leistungserbringung.

(4) Bei Fehlschlagen der Nachbesserung kann der Auftraggeber die Herabsetzung der Vergütung oder die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche richten sich ausschließlich nach Maßgabe des § 8 (Haftungsausschluss).

§ 7 Technische Beschreibungen
Alle technischen Entwürfe, Skizzen, Maße, Leistungsdaten, Normen, und andere beschreibende Aussagen in Broschüren, Prospekten, Datenblättern, Zeichnungen oder ähnlichen Druckwerken sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich von uns zugesichert sind.

§ 8 Haftungsausschluss
(1) Wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten,

insbesondere wegen:

  • Unmöglichkeit
  • Verzug
  • Verschulden bei Vertragsschluss
  • unerlaubter Handlung

haften wir für uns und unsere Erfüllungsgehilfen nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit.

(2) Die Haftung nach Abs. 1 ist beschränkt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden.

(3) Der Haftungsausschluss nach Abs. 1 gilt nicht bei schuldhaftem Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten, beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften sowie in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

(4) Insoweit wir Leistungen, die wir an unsere Kunden weitergeben selbst von Dritten beziehen, haften wir nicht für deren Verschulden.

§ 9 Schutz des geistigen Eigentums
(1) Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrags von uns gefertigten Fotografien, Grafiken, Layouts, Berichte, Organisationspläne, Entwürfe und Zeichnungen nur für die vertraglichen vereinbarten Zwecke verwendet werden.

(2) Soweit Arbeitsergebnisse urheberrechtsfähig sind, bleiben wir Urheber.

Der Auftraggeber erhält in diesen Fällen, das nur durch Absatz 1 eingeschränkte, im Übrigen zeitlich und örtlich unbeschränkte, unwiderrufliche, ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen, soweit im Vertrag nichts Abweichendes vereinbart ist.

§ 10 Mitwirkungspflicht
Die Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie informieren sich unverzüglich wechselseitig über alle Umstände, die im Verlauf der Projektausführung auftreten und die Bearbeitung beeinflussen können.

§ 11 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweils betroffene Partei, die Erfüllung ihrer Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskämpfe und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind. Die Parteien teilen sich gegenseitig unverzüglich den Eintritt solcher Umstände mit.

§ 12 Kündigung
(1) Soweit nichts anderes vereinbart ist, kann der Auftrag bei einer Abrechnung nach Festpreisen für Teilprojektabschnitte auf das Ende der im Projektplan ausgewiesenen Teilprojektabschnitte gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

(2) Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 13 Zurückbehaltungsrecht
(1) Bis zur vollständigen Begleichung unserer Forderungen haben wir an den uns überlassenen Unterlagen und Materialien ein Zurückbehaltungsrecht.

(2) Nach Abschluss unserer Arbeiten und nach Ausgleich unserer Ansprüche aus dem Vertrag werden wir alle Unterlagen herausgeben, die uns der Auftraggeber oder Dritte aus Anlass der Auftragsausführung übergeben haben. Dies gilt nicht für den Schriftwechsel zwischen den Parteien und für einfache Abschriften bzw. Sicherungskopien von Fotografien, Grafiken, Layouts, Berichte, Organisationspläne, Entwürfe und Zeichnungen, etc. sofern der Auftraggeber die Originale erhalten hat.

(3) Unsere Verpflichtung zur Aufbewahrung von Unterlagen erlischt 6 Monate nach Zugang der schriftlichen Aufforderung zur Abholung, unabhängig davon jedenfalls 3 Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses; bei gemäß Absatz 1 zurückbehaltenen Unterlagen 5 Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

§ 14 Sonstiges
(1) Rechte aus diesem Vertragsverhältnis dürfen vom Auftraggeber nur nach unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung abgetreten werden.

(2) Als Gerichtsstand ist Siegen vereinbart.

(3) Für das Rechtsverhältnis zwischen den Vertragsparteien gilt ausschließlich

das Recht der Bundesrepublik Deutschland

Siegen, den 01. März 2010